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Guten Abend, Ihr Lieben!
Eine Verordnung jagt die nächste… Ab Montag gilt: „Auf das Erfordernis der telefonischen oder elektronischen Vorbestellungspflicht wird verzichtet, die Beachtung der genannten hygienischen Voraussetzungen bleibt jedoch obligatorisch. …, dass die Vorgaben zu den Wartezeiten, zum Abstand, zur Hygiene und zum Verzehr eingehalten werden, nunmehr zulässig.
Das Verzehrverbot in einem Umkreis um die gastronomischen Einrichtungen ist erforderlich, da Personen solche Verkaufsstellen als Treffpunkte im öffentlichen Raum ansehen können und sich dort sammeln, während sie ihr Essen verzehren.“ Trotzdem wäre es uns, gerade in Bezug auf das Abstandsgebot, eine große Hilfe, wenn Ihr Eure Bestellung online aufgebt.
Wir können dann Eure Bestellung vorbereiten und Ihr bekommt eine Abhol-Mail, sodass Ihr ohne Wartezeit einfach ins Café kommen und Euer Eis mitnehmen könnt.
Also:
Tut Euch etwas Gutes, holt Euch Eis und Kaffee und unterstützt uns ganz nebenbei… ?
Vielen Dank und bis bald!